FAQ zur Elektromobilität auf Sylt

Wieviele Ladesäulen betreibt die EVS auf Sylt?
Zurzeit betreibt die EVS insgesamt 31 Ladesäulen mit 62 Ladepunkten. 27 Ladesäulen davon mit einer Leistung von bis zu 22 kW. Dazu vier Ladesäulen mit einer Leistung von bis zu 150 kW.

Wo befinden sich diese Ladesäulen und wo kann ich sehen, ob es noch freie Ladepunkte gibt?
Mehr dazu unten auf dieser Seite und hier: 
https://www.energieversorgung-sylt.de/e-mobilitaet/oeffentliche-ladepunkte

Was bedeutet Ad Hoc Laden?
Ad Hoc Laden beschreibt den vertragslosen Ladevorgang. Das heißt der Kunde kann die Ladung ohne Ladekarte eines Drittanbieters starten.

Wie funktioniert das Ad Hoc Laden?
Hierzu muss der QR-Code über dem jeweiligen Ladepunkt mit dem Smartphone gescannt werden. Dadurch gelangt man auf eine Webseite von Ladenetz und durch Eingabe der Kundendaten und Kreditkarteninformationen kann der Ladevorgang gestartet werden.

Was kostet das Laden an den Säulen der EVS?
Hier muss man unterscheiden zwischen dem Ad Hoc Laden (spontan) und dem Tanken mittels einer Ladekarte oder Smartphone App eines Fahrstromanbieters.

Ad Hoc Laden
Ladesäulen mit bis zu 22 kW: 3,30 € Startgebühr und 49 ct/kWh
Schnellladesäule mit bis zu 150 kW: 3,30 € Startgebühr und 59 ct/kWh 

Ladekarte
Hier richten sich die Kosten nach den abgeschlossenen Vertragsbedingungen des Drittanbieters. Für unsere Energiekunden bieten wir selbst auch Ladekarten an. Mehr zu unserem Preismodell und unserem Kundenportal finden Sie hier:
energieversorgung-sylt.de/mobilitaet/kundenportal

Smartphone App
Hier richten Sich die Kosten nach den abgeschlossenen Vertragsbedingungen des Drittanbieters.

Ist das „Parken“ an den Ladesäulen der EVS kostenfrei?
Ja, dort wo normalerweise Parkgebühren anfallen, z.B. im Innenstadt Gebiet von Westerland, ist das Parken für 3 Std. (Schnelllader 1 Std.) während des Tankvorgangs kostenfrei. Danach muss der Parkplatz freigemacht werden. In dieser Zeit muss auch wirklich getankt werden. Das bedeutet, dass das Fahrzeug in dieser Zeit mit dem Ladepunkt verbunden sein muss. Ob das Parken auf den entsprechenden Flächen zeitlich begrenzt ist oder nicht, weist die entsprechende Beschilderung des Ordnungsamtes/ der jeweiligen Gemeinde aus.

Was bedeutet „Roaming“?
Roaming bedeutet, dass es ein Vertragsverhältnis zwischen unserem Backendbetreiber, der Ladenetz GmbH, und weiteren Ladestromanbietern gibt.

Mit wem unterhält unser Backendbetreiber, die Ladenetz GmbH, Roamingverträge?
Die Liste der Roamingpartner befinden sich hier: ladenetz.de/community/
Kunden von Ladestromanbietern, die nicht auf dieser Liste stehen, können auf Sylt an den öffentlichen Ladesäulen Säulen nicht tanken.

Kann ich an den Ladesäulen der EVS auch mein E-Bike, E-Roller, E-Scooter aufladen?
Nein, die Ladesäulen stehen ausschließlich E-Auto Fahrern bzw. entsprechenden Fahrzeugklassen zu Verfügung. E-Bike, E-Roller, E-Scooter zählen nach dieser Definition nicht dazu.

Die Ladesäule ist durch ein Verbrennerfahrzeug blockiert, was kann ich tun?
Für die Überwachung des Parkraumes und auch für die Sanktionierung bei Nichteinhaltung sind die Gemeinden bzw. das Ordnungsamt zuständig.
 

    Bitte stimmen Sie der Verwendung von Marketing-Cookies zu, um die Karte anzuzeigen.
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen?
Ihr Ansprechpartner
Gottfried-Martin Scharffetter

E-Mobilität und Dienstleistungen
Tel. 04651 925-422
gottfried-martin.scharffetter(at)energieversorgung-sylt.de

Rückrufservice

Ihr Ansprechpartner
Jonas Schumbrutzki

E-Mobilität und Dienstleistungen
Tel. 04651 925-426
jonas.schumbrutzki(at)energieversorgung-sylt.de

Rückrufservice