Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
Zum 01.01.2024 treten die gesetzlichen Änderungen durch den neuen §14a EnWG für steuerbare Verbraucheinrichtungen (steuVE) in Kraft. Daraus ergeben sich neue Vorgaben für Sie als Installateure, unsere gemeinsamen Kunden und uns als Netzbetreiber.
Der neue Paragraf gewährleistet eine flexiblere und zielgerichtetere Steuerung von Verbrauchseinrichtungen. Der Hintergrund für die Anpassung liegt in er Digitalisierung des dezentralen Stromsystems, die einen Grundpfeiler zur Erreichung klimapolitischer Ziele darstellt. Es werden damit folgende Ziele verfolgt:
Die neue Regelung gilt für alle steuVE, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden. Bestandsanlagen ohne bestehenden §14a sind damit ausgenommen. Bei Bestandsanlagen mit bestehendem §14a sind Maßnahmen erst in einigen Jahren nötig – außer es sind jetzt umfassende Änderungen an der Anlage geplant. Nach Inkrafttreten des neuen §14a am 01.01.2024 folgt eine Übergangsperiode für Bestandsanlagen. Diese endet am 31.12.2028.
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