Das aktuelle Preisblatt sowie die zuvor gültigen Versionen für den Netzzugang Strom erhalten Sie hier im praktischen PDF-Format zum Download.

Netznutzungsentgelte Strom ab 01.01.2025 (vorläufig)

Die zuvor gültigen Preisblätter für den Netzzugang Strom erhalten Sie hier:

Netznutzungsentgelte Strom bis 31.12.2024
Netznutzungsentgelte Strom bis 31.12.2023
 

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach §18 Abs. 2 StromNEV gemäß dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG)

Referenzpreisblatt

Preise für Mehr- und Mindermengen nach § 13 Abs. 3 NZV Strom
 

Preise für Mehr- und Mindermengen ab dem Jahr 2015 sind der Homepage des bdew zu entnehmen: https://www.bdew.de/energie/mehr-mindermengenabrechnung-strom/

Sonderentgelte für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Netzkunden mit atypischem Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung ein Sonderentgelt für die Netznutzung beantragen. Atypisches Verbrauchsverhalten liegt beispielsweise vor, wenn die Zeitpunkte des maximalen Energiebezugs (Maximallast) eines Netzkunden außerhalb der vom Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfenster (Zeitraum der maximalen Netzlast) liegen.

Hochlastzeitfenster für das Jahr 2023:

  • Netzebene 5 (MS): Sommer, 16:30 - 19:30 und Winter 16:30 - 19:30
  • Netzebene 6 (MS/NS): Winter 16:30 - 19:30
  • Netzebene 7 (NS): Winter 16:30 - 19:30

Hochlastzeitfenster für das Jahr 2024:

  • Netzebene 5 (MS): Sommer, 16:30 - 19:30 und Winter 17:00 - 19:45
  • Netzebene 6 (MS/NS): Winter 17:00 - 19:45
  • Netzebene 7 (NS): Winter 16:45 - 19:45
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen?
Ihr Ansprechpartner
Christian Petersen

Fachbereichsleiter Netzwirtschaft
Tel. 04651 925-660
christian.petersen(at)energieversorgung-sylt.de

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