Damit Sie von einem fairen Wettbewerb profitieren, stellen wir unsere Netze jedem Netzkunden zur Verfügung. Gleichzeitig gewährleisten wir jederzeit eine sichere Grundversorgung.


 

Nach erfolgter Feststellung des Grundversorgers gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist die Energieversorgung Sylt GmbH wieder vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 der Strom-und Gas-Grundversorger für das gesamte Netzgebiet.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) trennt zwischen Netzbetrieb und Energielieferung. Ziel ist, neben der zuverlässigen und effizienten Versorgung der Allgemeinheit auch einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen. Gut für Sie – und gut für unsere Infrastruktur.

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Christian Petersen

Fachbereichsleiter Netzwirtschaft
Tel. 04651 925-660
christian.petersen(at)energieversorgung-sylt.de

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