Für die Nutzung eines dynamischen Stromtarifs ist die Voraussetzung ein vorhandenes intelligentes Messsystem nach § 2 Nr. 7 des Messstellenbetriebsgesetzes, das durch den für Sie zuständigen Messstellenbetreiber installiert und in Betrieb genommen wurde.
Wenn Sie noch kein intelligentes Messsystem haben, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Messstellenbetreiber - das ist der Netzbetreiber, falls Sie niemand anderen damit beauftragt haben. Gerne können Sie sich auch an den Vertrieb der EVS wenden.