Ja! In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.
Ab dem 6. Juni 2025 werden Kunden schneller Klarheit beim Stromanbieterwechsel haben. Zu dem Zeitpunkt werden für Stromversorger neue Regelungen zum Lieferantenwechsel in Kraft treten. Diese sollen dazu dienen, dass die technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden geschaffen werden.
Wichtiger Hinweis: Die neuen Regelungen des Lieferantenwechsel haben keinen Einfluss auf die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsregelungen eines Stromvertrages.
Was ist bei An- und Abmeldung beim Stromanbieter zukünftig zu beachten?
Ab dem 6. Juni 2025 werden neue gesetzliche Regeln für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromversorger in Kraft treten. An- und Abmeldungen sind dann nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin möglich.
Das heißt: Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus beim Energieversorger anmelden bzw. kündigen. Das bedeutet, dass rückwirkenden Ein- und Auszüge ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich sein werden. Dabei müssen Sie folgende Fristen beachten:
Ja! In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.
Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.
Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.
Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung.
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden:
Per Telefon, E-Mail, Post oder über unser Kundenportal.
Tel. 04651 925-925
Mail: kundenservice(at)energieversorgung-sylt.de
Durch eine neue gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin.
Kontaktieren Sie uns! Wir versorgen Sie gerne mit Strom und beraten Sie zu den besten Tarifen.
Was ist die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)?
Ab dem 6. Juni 2025 werden Sie für jede An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Energieliefervertrages die MaLo-ID benötigen.
Jeder Stromzähler hat seine eigene Zählernummer. Diese ändert sich nur im Falle eines Zählerwechsels.
Jeder Zähler wird einer Verbrauchsstelle in einem Gebäude, zum Beispiel einer Wohnung, zugeordnet. Diese objektbezogene Zuordnung erfolgt über eine eindeutige Identifikationsnummer und wird als „Marktlokation“ bezeichnet.
Die MaLo-ID oder Marktlokations-ID, kurz für Marktlokations-Identifikationsnummer, ist eine elfstellige Nummer, die jede Marktlokation im deutschen Energiemarkt eindeutig identifiziert. Sie wurde im Februar 2018 durch die Bundesnetzagentur eingeführt, um die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden zu vereinfachen und wird ab 6. Juni 2025 eine Pflichtangabe sein.
Die MaLo-ID ist ähnlich wie eine IBAN, die nur einem Bankkonto zugeordnet werden kann.
Wo finde ich meine MaLo-ID?
Die für Sie geltende MaLo-ID vergibt der zuständige Netzbetreiber. Sie besteht aus 11 Ziffern und ist auf Ihrem Begrüßungsschreiben, Ihrer Rechnung oder in Ihrem persönlichen Online-Kundenportal zu finden.
Bleibt meine MaLo-ID bei einem Umzug gleich?
Nein, bei einem Umzug bleibt die MaLo-ID nicht gleich. Die MaLo-ID ist fest mit dem Stromzähler Ihres aktuellen Wohnsitzes verknüpft und nicht mit Ihnen als Person. Sie zieht also auch nicht mit Ihnen um. Bei einem Umzug erhalten Sie die MaLo-ID Ihres neuen Zählers an der neuen Anschrift.
Die MaLo-ID Ihrer alten Wohnung bleibt hingegen unverändert und wird weiterhin für diese spezifische Marktlokation verwendet.
Von wem erhalte ich die neue MaLo-ID?
Die MaLo-ID Ihrer neuen Adresse erhalten Sie entweder von Ihrem Vormieter oder Vermieter bzw. Ihrem Netzbetreiber.
Ändert sich die MaLo- ID bei einem Zählerwechsel?
Nein, die MaLo-ID bleibt gleich. Lediglich die Zählernummer ändert sich.
Fachbereichsleiter Vertrieb
Tel. 04651 925-430
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Vertrieb
Tel. 04651 925-421
franziska.sell(at)energieversorgung-sylt.de
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